Abrechnung und Ausnahmekennziffern

Zur Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus werden die arztgruppenspezifische Punktzahl, die Zahl der relevanten Behandlungsfälle im Quartal und die durchschnittlichen Laborkosten einer Arztpraxis pro Behandlungsfall zu Grunde gelegt.

Im Zusammenhang mit bestimmten Indikationen sind entsprechende Ausnahmekennziffern zu dokumentieren. Diese Ausnahmekennziffern sind an definierte Laboruntersuchungen gekoppelt. Diese Laboruntersuchungen bleiben bei der Berechnung der Laborkosten pro Behandlungsfall unberücksichtigt. Darüber hinausgehende Laboruntersuchungen können jedoch angefordert werden.

Übermittlung der Ausnahmekennziffern an die KV

  • Es können mehrere Ausnahmekennziffern pro Behandlungsfall angegeben werden; diese müssen in Ihrer Praxissoftware (AIS) dokumentiert werden.
  • Ihre Arztpraxis überträgt die Ausnahmekennziffern bei der Quartalsabrechnung direkt an die KV.

PDF-Download: "EBM-Änderungen ab Juni 2023"

Berechnung Arztpraxis­spezifischer Fallwert

Ausnahmekennziffern

Ausnahmekennziffer Indikation
32004 Diagnostik zur Bestimmung der notwendigen Dauer, Dosierung und Art eines gegebenenfalls erforderlichen Antibiotikums vor Einleitung einer Antibiotikatherapie oder bei persistierender Symptomatik vor erneuter Verordnung
32005 Spezifische antivirale Therapie der chronischen viralen Hepatitiden
32006 Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht,
oder Mukoviszidose
32007 Leistungen der Mutterschaftsvorsorge gemäß den Mutterschaft-Richtlinien des G-BA bei Vertretung,
im Notfall oder bei Mit- bzw. Weiterbehandlung
32024 Erkrankungen oder Verdacht auf prä- bzw. perinatale Infektionen
32008 Anfallsleiden unter antiepileptischer Therapie oder Psychosen unter Clozapintherapie
32009 Allergische Erkrankungen bei Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
32011 Therapie der hereditären Thrombophilie, des Antiphospholipidsyndroms oder der Hämophilie
32012 Erkrankungen unter antineoplastischer Therapie oder systemischer Zytostatika-Therapie und/oder
Strahlentherapie
32014 Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses
32015 Orale Antikoagulanzientherapie
32017 Manifeste angeborene Stoffwechsel- und/oder endokrinologische Erkrankung(en) bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
32018 Chronische Niereninsuffizienz mit einer endogenen Kreatinin-Clearance < 25 ml/min
32020 HLA-Diagnostik vor einer Organ-, Gewebe- oder hämatopoetischen Stammzelltransplantation und/oder immunsuppressive Therapie nach erfolgter Transplantation
32021 Therapiebedürftige HIV-Infektionen
32022 Manifester Diabetes mellitus
32023 Rheumatoide Arthritis (PCP) einschließlich Sonderformen und Kollagenosen unter immunsuppressiver
oder immunmodulierender Langzeit-Basistherapie
Folgende Gebührenordnungspositionen werden auch ohne Angabe einer Ausnahmekennziffer grundsätzlich nicht bei der Kalkulation des arztpraxisspezifischen Fallwertes berücksichtigt:
01734 Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01732 für das Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion gemäß Teil B. III. der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie. Einmalig bei Versicherten ab vollendetem 35. Lebensjahr.
01744 Übergangsregelung Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion Screening auf Hepatitis-B- und/oder auf Hepatitis-C-Virusinfektion im Rahmen der Übergangsregelung gemäß Teil B. III. § 7 der Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinie, wenn Gesundheitsuntersuchung zwischen 13.02.2018 und 30.09.2021 durchgeführt wurde. Übergangsregelung läuft am 31.12.2023 aus.
32125 Prä-OP-Laboruntersuchungen Bestimmung von mindestens sechs der folgenden Parameter: Erythrozyten, Leukozyten, Thrombozyten, Hämoglobin, Hämatokrit, Kalium, Glukose im Blut, Kreatinin, Gamma-GT vor Eingriffen in Narkose oder in rückenmarksnaher Regionalanästhesie (spinal, peridural)
32779 Direktnachweis von Virus-Antigenen
SARS-CoV-2
Nachweis von Virus-Antigenen aus einem Körpermaterial (Direktnachweis) mittels Immunfluoreszenz und/oder mittels Immunoassay mit photometrischer oder gleichwertiger Messung
32816 Nukleinsäurenachweis des
beta-Coronavirus SARS-CoV-2
Untersuchung von Material der oberen Atemwege (Oropharynx-Abstrich und/oder Nasopharynx-Abstrich) oder tiefen Atemwege (Bronchoalveoläre Lavage, Sputum (nach Anweisung produziert bzw. induziert) und/oder Trachealsekret)
32880 Urin-Teststreifen bei Gesundheitsuntersuchung Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Gebührenordnungsposition 01732 (Gesundheitsuntersuchung) unter Nutzung eines Teststreifens. Orientierende Untersuchung auf Eiweiß, Glukose, Erythrozyten, Leukozyten und Nitrit im Urin
32881 Glukose bei Gesundheitsuntersuchung Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Erbringung
der Gebührenordnungsposition 01732 (Gesundheitsuntersuchung), quantitative Bestimmung von Glukose
32882 Lipidprofil bei Gesundheitsuntersuchung Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Gebührenordnungsposition 01732 (Gesundheitsuntersuchung), quantitative Bestimmung von Cholesterin gesamt, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin und Triglyceride

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